OLG Koblenz |
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Leitsatz (der Redaktion) |
Bei unverlangt zugesandter E-Mail-Werbung ist ein Streitwert von 10.000 Euro angemessen. E-Mail-Werbung ist ein Ärgernis, dessen finanziellem Anreiz nur durch eine entsprechende Streitwertfestsetzung angemessen begegnet werden kann. |
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[online seit: 27.02.2007] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Koblenz, OLG, Streitwert bei E-Mail-Werbung - JurPC-Web-Dok. 0027/2007 |