JurPC Web-Dok. 6/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/200722227

LG Berlin
Beschluss vom 18.07.2006

15 O 522/06

Telefonische Kontaktaufnahme zum Zwecke der Kundenbefragung

JurPC Web-Dok. 6/2007


BGB §§ 1004, 823

Leitsatz (der Redaktion)

Die telefonische Kontaktaufnahme zum Zwecke von Kundenbefragungen ist rechtswidrig. Eine Einwilligung des Angerufenen ergibt sich nicht schon aus der Bereitstellung seines Telefonanschlusses, da der dadurch zum Ausdruck kommende Wille, mit der Allgemeinheit in Kontakt zu treten, nicht uneingeschränkt gilt, sondern nur für den Angerufenen betreffende private oder geschäftliche Angelegenheiten gilt. Ein Interesse an Telefoninterviews darf auch nicht vermutet werden. Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen muss das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit der Meinungsforscher zurücktreten, da diesen andere Wege offenstehen, um rechtmäßig an die bei den Umfragen erbetenen Informationen zu kommen (wird ausgeführt).

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[online seit: 27.02.2007]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Berlin, LG, Telefonische Kontaktaufnahme zum Zwecke der Kundenbefragung - JurPC-Web-Dok. 0006/2007