AG Charlottenburg |
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Leitsatz (der Redaktion) |
Durch die Nennung des bürgerlichen Namens einer mittlerweile verstorbenen Person auf einer Internetseite wird deren postmortales Persönlichkeitsrecht auch dann nicht verletzt, wenn die Person zu ihren Lebzeiten durchgängig unter Pseudonym in Erscheinung getreten ist. |
Hinweis der Redaktion: Auf die der Entscheidung angehängte Tatbestandsberichtigung hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Thorsten Feldmann, LL.M., JBB Rechtsanwälte, Berlin, aufmerksam gemacht. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 34 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 553 KB) |
[online seit: 22.01.2007] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
Hinweise der Redaktion: Die elektronischen Faksimiles der
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Zitiervorschlag: Charlottenburg, AG, Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Nennung des Namens auf einer Internetseite - JurPC-Web-Dok. 0005/2007 |