OLG München |
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Leitsätze (der Redaktion) |
1. Durch den Handel mit gebrauchten Softewarelizenzen verstößt derjenige, der die Lizenzen weitergibt, gegen urheberrechtliche Befugnisse des Berechtigten. 2. Eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts ist nicht anzunehmen. Eine analoge Anwendung der Regelungen über die Erschöpfung des Verbreitungsrechts kommt nicht in Betracht, da sich die Regelungen ausdrücklich nur auf in einem Gegenstand verkörperte Werke beziehen und immaterielle Rechtsgüter nicht darunter fallen. |
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[online seit: 04.12.2006] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: München, OLG, Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen - JurPC-Web-Dok. 0141/2006 |