Kammergericht |
UWG §§ 2 Abs. 1 Nr. 3, 3, 4 Nr. 3 und Nr. 11 |
Leitsätze |
1. An die Beurteilung eines potentiellen Mitbewerbers sind keine hohen Anforderungen zu stellen. 2. Ein Hyperlink, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer erkennbar ist, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird. |
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[online seit: 29.09.2006] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Kammergericht, Schleichwerbung durch Hyperlink - JurPC-Web-Dok. 0111/2006 |