AG Stollberg |
BGB § 119 Abs. 1, 2. Alt. |
Leitsatz (der Redaktion) |
Ein Angebot über die Plattform eBay kann nach § 119 Abs. 1, 2. Alt. BGB wirksam angefochten werden, wenn aufgrund eines Eingabefehlers in die Software statt der gewollten Startpreisofferte eine Festpreisofferte eingegeben wird. Bei offenkundiger Divergenz von Listenpreis (vorliegend: 69 Euro) und Angebotspreis liegt der Irrtum auf der Hand, so dass ohne weiteres angenommen werden kann, dass das Angebot bei Kenntnis der Sachlage und verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben worden wäre. |
Anm. der Red.: |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 20 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 89 KB) |
[online seit: 25.08.2006] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Stollberg, AG, Anfechtung von Kaufverträgen auf der Handelsplattform eBay - JurPC-Web-Dok. 0092/2006 |