JurPC Web-Dok. 91/2006 - DOI 10.7328/jurpcb/200621888

AG Hamm
Urteil vom 05.09.2005

10 Ds 101 Js 244/05 - 1324/05

Strafbarkeit von Mittelspersonen bei Phishing

JurPC Web-Dok. 91/2006


StGB §§ 263a, 27

Leitsatz (der Redaktion)

Wer sein Konto zur Verfügung stellt, um Geld, das aufgrund von Phishing-Attacken transferiert wurde, anzunehmen und an Hintermänner weiter zu überweisen, macht sich wegen Beihilfe zum Computerbetrug strafbar. Dass der Täter zunächst annimmt, bei den Transfergeschäften gehe es mit rechten Dingen zu, entlastet ihn dann nicht, wenn aufgrund von Indizien (z.B. Anweisung der Hintermänner, größere Summen nicht in einem Betrag zu überweisen) feststeht, dass der Täter billigend in Kauf nahm, dass die Transaktionen illegal sind und es ihm wesentlich auf die versprochenen Provisionen ankam.

Anm. der Red.:
1) Phishing-Attacken erfolgen meist mittels (gefälschter) Mailsendungen, durch die versucht wird, vom Opfer vertrauliche Informationen, meist PIN und TAN von Bankkonten, abzufragen, um damit illegal Geldtransaktionen zulasten des Opfers zu bewirken.
2) Die vorliegende Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig.

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[online seit: 18.08.2006]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamm, AG, Strafbarkeit von Mittelspersonen bei Phishing - JurPC-Web-Dok. 0091/2006