JurPC Web-Dok. 89/2006 - DOI 10.7328/jurpcb/200621890

OLG Dresden
Urteil vom 07.03.2006

14 U 2293/05

kettenzüge.de

JurPC Web-Dok. 89/2006


MarkenG §§ 5 Abs. 2, 3 Abs. 1, 4 Nr. 2; BGB §§ 1004, 12, 823 Abs. 1

Leitsätze (der Redaktion)

1. Der in einer Domain verwendete Begriff "Kettenzüge" ist weder im Sinne des § 5 Abs. 2 MarkenG ein Unternehmenskennzeichen, noch eine Marke im Sinne der §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 2 MarkenG, da der Begriff lediglich beschreibend ist und daher für ein Unternehmen weder kennzeichnend ist, noch geeignet, es von Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

2. Ein Unterlassungsanspruch wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb scheidet mangels Betriebsbezogenheit des Eingriffs aus, da die Nichtverfügbarkeit der Domain lediglich eine mittelbare Beeinträchtigung des Betriebs darstellt.

Hinweis der Redaktion:
Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer, Wiesbaden, aufmerksam gemacht.

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[online seit: 18.08.2006]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Dresden, OLG, kettenzüge.de - JurPC-Web-Dok. 0089/2006