ArbG Aachen |
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Leitsatz (der Redaktion) |
Es stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten dar, wenn ein Administrator unbefugt auf interne E-Mail-Korrespondenz zwischen seinem Vorgesetzten und einer weiteren Führungskraft zugreift. Ein solcher Verstoß rechtfertigt in der Regel eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung. |
Hinweis der Redaktion: Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Pröpper, Köln, aufmerksam gemacht. Das Verfahren endete in der Berufungsinstanz (Az: 5 Sa 1631/05) vor dem LAG Köln mit einem Abfindungsvergleich. Auf die Urteilsanmerkung von Dr. Pröpper (JurPC Web-Dok. 85/2006) wird hingewiesen. |
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[online seit: 11.08.2006] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Aachen, ArbG, Unberechtigter Zugriff auf E-Mails durch einen Administrator - JurPC-Web-Dok. 0083/2006 |