LG Hamburg |
|
Leitsätze (der Redaktion) |
1. Es stellt eine im Wettbewerb nach § 3 UWG bzw. sonst unerlaubte Handlung nach § 823 BGB dar, wenn im Rahmen der Plattform "eBay" ein Chipkarten-Lese- bzw. -schreibgerät in der eBay-Kategorie "Sat-Receiver" und "Pay-TV" eingestellt wird, wenn damit den Kunden zu verstehen gegeben wird und der Eindruck erweckt wird, das Gerät diene zur Umgehung der Zugangsbeschränkung beim Pay-TV. 2. Gegenüber der Geltendmachung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung kann nicht eingewandt werden, die Abmahnung hätte durch die Rechtsabteilung des betroffenen Pay-TV-Unternehmens geltend gemacht werden müssen, da es wegen der damit verbundenen organisatorischen und finanziellen Mehrbelastungen keine Verpflichtung für das Unternehmen gibt, seine Rechtsabteilung so auszustatten, dass die Verfolgung derartiger Ansprüche mit eigenen Mitarbeitern möglich ist. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 31 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 293 KB) |
[online seit: 24.03.2006] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
Hinweise der Redaktion: Die elektronischen Faksimiles der
Gerichtsentscheidungen stehen in zwei Formaten, dem kompakten CPC und als
PDF, zur Verfügung. Die Dateigrößen sind bei den entsprechenden Links jeweils
in Klammern angegeben. Zur Anzeige des Faksimiles im kompakten CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Um die Faksimiles im PDF-Format zu lesen, wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier. |
Zitiervorschlag: Hamburg, LG, Rechtsanwaltskosten für Abmahnung - JurPC-Web-Dok. 0044/2006 |