JurPC Web-Dok. 37/2006 - DOI 10.7328/jurpcb/200621338

Kammergericht
Urteil vom 10.02.2006

9 U 105/05

Störerhaftung bei Einbindung von fremden Internet-Seiten

JurPC Web-Dok. 37/2006


 

Leitsätze (der Redaktion)

1. Der Grundsatz, dass als Störer jeder in Anspruch genommen werden kann, der - auch ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechtsguts beigetragen hat, ist bei der Verletzung von nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützten absoluten Rechten uneingeschränkt anzuwenden.

2. Wird geltend gemacht, dass nach Eingabe des Namens in einem Internet-Suchdienst persönlichkeitsrechtsverletzende Einträge erscheinen, ist demnach nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen, dass der Störer willentlich und adäquat kausal - etwa durch Setzen von Metatags - hierzu beigetragen hat.

3. Sind Metatags nicht nachweisbar oder nicht vorhanden, reicht es nicht aus, dass vorgetragen wird, die Internetseite sei per Framing in eine andere Internetseite eingebunden worden, da damit noch nicht dargetan und glaubhaft gemacht ist, dass diese Einbindung nur mit Zutun des Domaininhabers der eingebundenen Seite erfolgen konnte.

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[online seit: 17.03.2006]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Kammergericht, Störerhaftung bei Einbindung von fremden Internet-Seiten - JurPC-Web-Dok. 0037/2006