LG Köln |
UWG §§ 3, 4 Nr. 9 b, 4 Nr. 10 |
Leitsätze (der Redaktion) |
1. Der Eigentümer der Mehrzahl der deutschen Personenbahnhöfe hat keinen Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Nutzung der Domain "bahnhoefe.de" gegen ein privates Reiseunternehmen, das diese Domain seit 1999 registriert hält, da der Begriff "Bahnhöfe" völlig neutral und ohne irgendwelche aus ihm hergeleiteten Wertvorstellungen ist. Eine Assoziationskette "Bahnhöfe - Schienenverkehr - Eisenbahn - Deutsche Bahn" ist fernliegend, da der Begriff für Bahnhöfe jeder Art im In- und Ausland verwendet wird. 2. Aus den gleichen Erwägungen ist auch ein Anspruch auf Einwilligung in die Freigabe der Domainbezeichnung nicht gegeben. |
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[online seit: 10.03.2006] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Köln, LG, bahnhoefe.de - JurPC-Web-Dok. 0034/2006 |