AG Winsen a.d. Luhe |
TDG § 11 |
Leitsätze (des Einsenders) |
1. Der Betreiber eines Internetforums hat dafür Sorge zu tragen, dass rechtswidrige Inhalt und beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten aus dem Forum entfernt werden. 2. Ein, einem Polizeifoto entsprechendes, per Fotomontage hergestelltes Abbild des Betroffenen stellt eine schwerwiegende Beleidigung dar. 3. Der sich aus dem verspäteten Entfernen des Fotos ergebende Schaden ist durch den Forenbetreiber zu ersetzen. 4. Den Forenbetreiber kann seine Einlassung, dass er nur aufgrund Abwesenheit die rechtswidrigen Inhalte nicht unverzüglich habe entfernen können, nicht entlasten. |
Anmerkung der Redaktion: Auf die Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr Dipl.-Jur. Thomas Gramespacher, Siegburg, aufmerksam gemacht. Von ihm stammen auch die Leitsätze. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 9 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 121 KB) |
[online seit: 21.10.2005] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Winsen a.d. Luhe, AG, Haftung des Diskussionsforenbetreibers - JurPC-Web-Dok. 0123/2005 |