LG Hamburg |
BGB §§ 823 Abs. 1, 1004 (analog) |
Leitsatz (der Redaktion) |
Es besteht ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 (analog) BGB hinsichtlich ehrverletzender Äußerungen, die außerhalb eines zwischen den Parteien geführten Rechtsstreites auf einer Internet-Homepage publiziert werden, soweit es sich bei den Äußerungen um sog. Schmähkritik handelt. |
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[online seit: 15.07.2005] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Hamburg, LG, Ehrverletzende Äußerung auf einer Homepage - JurPC-Web-Dok. 0088/2005 |