JurPC Web-Dok. 74/2005 - DOI 10.7328/jurpcb/200520670

AG Bielefeld
Urteil vom 18.02.2005

42 C 767/04

Haftung des Suchmaschinenbetreibers

JurPC Web-Dok. 74/2005


TDG §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 3, 11, 10

Leitsätze (der Redaktion)

1. Auch ein Foto ist eine Information im Sinne des § 2 Abs. 1 TDG.

2. Eine Veränderung eines Fotos im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 TDG dadurch, dass es später als sog. "thumbnail" angezeigt wird, liegt nicht vor.

3. § 11 TDG ist auf die Speicherung in einem Suchindex eines Suchmaschinenbetreibers nicht anzuwenden, da die Informationen nicht im Auftrag des Nutzers gespeichert werden.

4. Die Voraussetzungen einer Privilegierung nach § 10 TDG liegen vor, wenn die Speicherung lediglich zeitlich begrenzt ist.

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[online seit: 10.06.2005]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Bielefeld, AG, Haftung des Suchmaschinenbetreibers - JurPC-Web-Dok. 0074/2005