LG Görlitz |
BGB § 280 |
Leitsatz (der Redaktion) |
1. Wird ein Provider mit der Einrichtung und Registrierung einer Domain beauftragt und sagt der Provider zu, dass der Account in der Regel innerhalb eines Arbeitstages freigeschaltet wird, kann dies ein Durchschnittskunde nur so auffassen, dass ihm zu diesem Zeitpunkt die gewünschte Domain auch zur Verfügung steht. Wird die Domain durch eine verzögerte Bearbeitung des Providers zwischenzeitlich von einem Dritten registriert, steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch zu.
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[online seit: 20.05.2005] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Görlitz, LG, Schadensersatz bei Verzögerung der Domainregistrierung - JurPC-Web-Dok. 0064/2005 |