AG Eggenfelden |
GG Art. 5, Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art 2 Abs. 1, BGB § 1004 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Ein Anspruch auf Löschung von negativen Bewertungen von Kunden der Internetplattform eBay besteht analog § 1004 BGB dann, wenn falsche Tatsachenbehauptungen im Streit sind. Hinsichtlich reiner Wertungen ist eine Einstufung als richtig oder falsch bzw. vertretbar oder unvertretbar nicht möglich, so dass diese bloßen Wertungen vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sind. |
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[online seit: 11.02.2005] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Eggenfelden, AG, Kundenbewertungen bei eBay - JurPC-Web-Dok. 0016/2005 |