LG München I |
MarkenG §§ 14, 15 ; UWG §§ 1, 3 (a.F.), BGB § 12 |
Leitsätze (der Redaktion) |
1. Eine Domain wird nicht "im geschäftlichen Verkehr" genutzt, wenn unter der Domain über einen Zeitraum von ca. 5 Jahren keine Inhalte, sondern lediglich ein Baustellen-Symbol angezeigt wird. 2. Eine Namensanmaßung ist fraglich, wenn die Domain lediglich reserviert gehalten wird, da in diesem Fall eine Adressfunktion der Domain nicht besteht. 3. Eine ursprünglich berechtigte Registrierung wird nicht allein dadurch unberechtigt, dass ein anderer dieselbe Bezeichnung als Geschäftszeichen oder Firma nutzen will. |
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[online seit: 03.09.2004] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: München I, LG, sexquisit.de - JurPC-Web-Dok. 0246/2004 |