AG Cottbus |
UrhG §§ 106 Abs. 1, 17; StGB § 52 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Wer ohne Erlaubnis des Rechteinhabers Musikstücke auf seinen PC kopiert und diese unter Nutzung der Tauschbörse KaZaA allgemein zugänglich per Internet zum Download anbietet, macht sich eines Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz schuldig. Eine bewusste Verletzung der Urheberrechte liegt vor, da davon auszugehen ist, dass der Täter die seit einiger Zeit hierzu öffentlich geführte Diskussion in den Medien zur Kenntnis genommen hat. |
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[online seit: 27.08.2004] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Cottbus, AG, Verurteilung wegen Nutzung der Musiktauschbörse KaZaA - JurPC-Web-Dok. 0236/2004 |