LG Köln |
UWG § 1 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Softwaregesteuerte Werbeeinblendungen als Pop-Ups in der Form des sog. "in-context behavorial advertising" ohne Einwilligung des Betroffenen sind unlauter im Sinne des § 1 UWG, da sie den Betroffenen behindern, seinen guten Ruf ausnutzen und Kundenströme auf eigene Werbekunden umleiten. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 62 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 121 KB) |
[online seit: 21.06.2004] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Köln, LG, Wettbewerbswidrigkeit von Pop-Ups - JurPC-Web-Dok. 0230/2004 |