JurPC Web-Dok. 199/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/2004196154

AG Berlin-Mitte
Urteil vom 18.12.2003

16 C 427/02

Private Video-Überwachung

JurPC Web-Dok. 199/2004


BGB §§ 823 Abs. 2, 1004, BDSG § 6b

Leitsätze (der Redaktion)

1. Unter den Anwendungsbereich des § 6b BDSG fallen auch öffentliche Straßen, Wege und Ladenpassagen.

2. Ob eine Videoüberwachung durch einen Kaufhausbetreiber für den vor dem Kaufhaus befindlichen öffentlichen Straßenraum zulässig ist, ist aufgrund einer Abwägung der beteiligten Interessen, einerseits informationelles Selbstbestimmungsrecht der Passanten, andererseits Eigentumsrecht und Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Kaufhausbetreibers, zu entscheiden.

3. Die Abwägung der beteiligten Interessen führt dazu, dass eine ununterbrochen in einem räumlichen Bereich stattfindende Videoüberwachung unzulässig ist, soweit die betroffenen Passanten der Kontrolle nicht ausweichen können.


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[online seit: 07.06.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Berlin-Mitte, AG, Private Video-Überwachung - JurPC-Web-Dok. 0199/2004