Bundespatentgericht |
MarkenG §§ 50 Abs. 1 Nr. 3, 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Bei der eingetragenen Marke "EXPLORER" handelt es sich um eine beschreibende und damit freihaltungsbedürftige, nicht unterscheidungskräftige Sachangabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 MarkenG), die wegen Nichtigkeit zu löschen ist. |
Anmerkung der
Redaktion Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, München, aufmerksam gemacht. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 28 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 207 KB) |
[online seit: 03.05.2004] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Bundespatentgericht, EXPLORER - JurPC-Web-Dok. 0155/2004 |