JurPC Web-Dok. 146/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/200419388

LG Hamburg
Urteil vom 05.09.2003

308 O 449/03

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JurPC Web-Dok. 146/2004


UrhG §§ 2 , 15 , 17 , 20 , 23 , 24 , 45 ff., 72 , 96 Abs. 1 ; Richtlinie 2001/29/EG zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft Art. 3 Abs. 1

Leitsätze (der Redaktion)

1. Eine öffentliche Zugänglichmachung ist bereits in der Möglichkeit zum Abruf auch vom Inland aus zu sehen.

2. Ob es durch Setzen eines Deep-Links zur Nutzung von Inhalten auf der verwiesenen Internetseite kommt, ist von der Frage zu trennen, ob es auch schon auf der verweisenden Seite durch die grafische Gestaltung des Links (sog. "thumbnails") zu einer Nutzung in Form der öffentlichen Zugänglichmachung kommt.

3. Die öffentliche Zugänglichmachung von "thumbnails" stellt nach deutschem Urheberrecht eine unfreie Nutzung der zugrunde liegenden Originalfotos dar. Dem steht nicht entgegen, dass die "thumbnails" gegenüber den Originalen stark verkleinert und mit einer viel gröberen Auflösung zum Abruf bereitgehalten werden, denn eine freie Benutzung i.S.v. § 24 UrhG ist darin nicht zu sehen.

4. Angesichts der abschließenden gesetzlichen Schrankensystematik der §§ 45 ff. UrhG ist die Zulassung einer allgemeinen Schranke der "erlaubten Nutzung im Interesse der Internetgemeinde" nicht möglich.

Anmerkung der Redaktion
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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[online seit: 22.03.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, LG, Thumbnails - JurPC-Web-Dok. 0146/2004