OLG München |
GG Art. 21; BGB §§ 1004, 823 |
Leitsätze (der Redaktion) |
1. Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, die Zusendung politischer Informationen (vorliegend: Wahlwerbung mittels E-Cards) der Zusendung kommerzieller Werbung gleichzustellen. 2. Auch die nur einmalige Übersendung eines Newsletters per E-Mail stellt einen rechtswidrigen Eingriff in Rechte des Betroffenen dar. 3. Dem Empfänger der Werbe-Mails (vorliegend: ein Rechtsanwalt) kann das Unterlassen des Einsatzes eines Filter-Systems für Werbebotschaften nicht vorgeworfen werden, da zum einen diese Systeme noch nicht fehlerfrei arbeiten und zum anderen der Einsatz des Filters auch zur Unterdrückung erwünschter Mails von Mandanten führen könnte. |
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[online seit: 24.02.2004] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: München, OLG, Parteienwahlwerbung per E-Card - JurPC-Web-Dok. 0131/2004 |