JurPC Web-Dok. 115/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/200419380

LG Oldenburg
Urteil vom 17.12.2003

5 S 651/03

ruest.de

JurPC Web-Dok. 115/2004


BGB § 12

Leitsätze (der Redaktion)

1. Der Namensschutz des § 12 BGB gilt auch für die Bezeichnung von Stadt- oder Gemeindeteilen, die in einer Domain verwendet werden.

2. Der Träger eines Namens (vorliegend: Rüst) kann einem anderen gestatten, einen fremden Namen - z.B. Ruest - zu führen. Hinsichtlich der Priorität der Namensführung kann sich der Dritte dann auf eine Priorität des Gestattenden berufen.


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[online seit: 15.03.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Oldenburg, LG, ruest.de - JurPC-Web-Dok. 0115/2004