JurPC Web-Dok. 66/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/200419122

LG Leipzig
Urteil vom 13.11.2003

12 S 2595/03

Haftung des Access-Providers für SPAM

JurPC Web-Dok. 66/2004


TDG § 8 Abs. 1, BGB §§ 1004, 823, UWG § 1

Leitsätze (der Redaktion)

1. Unverlangt zugesandte E-Mail-Werbung stellt einen Verstoß gegen § 1 UWG, eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie eine Verletzung des Rechtes am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

2. Der Access-Provider haftet für rechtswidrige E-Mail-Werbung jedenfalls dann, wenn er bei der Vergabe von Subdomains netzbezogene Prüfungspflichten (Verkehrssicherungspflichten) verletzt hat. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn er keine Auskunft über die Identität der Subdomain-Inhaber geben kann. Desweiteren ist der Access-Provider verpflichtet, bei bekannt werdenden Rechtsverstößen durch den Subdomaininhaber Maßnahmen zu ergreifen, die weitere Rechtsverstöße verhindern, indem er beispielsweise die Subdomains vom Netz nimmt.


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[online seit: 19.01.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Leipzig, LG, Haftung des Access-Providers für SPAM - JurPC-Web-Dok. 0066/2004