OLG Frankfurt |
UrhG §§ 97, 17, 23, 87b |
Leitsätze (der Redaktion) |
1. Die Erstellung und Veröffentlichung von "abstracts", d.h. kurzen Zusammenfassungen von Artikeln und Aufsätzen, für einen juristischen Auskunftsdienst verletzt nicht generell fremde Urheberrechte. 2. Die Frage, wann ein "abstract" eines juristischen Fachbeitrages die Originallektüre ersetzt, kann nicht generell für alle Arten von Schrifttum oder für alle potentiellen Adressaten des "abstracts" beantwortet werden. Maßgeblich ist vielmehr die objektive Eignung zur Ersetzung nach Umfang, Inhalt und Darstellungsform und die subjektiven Bedürfnisse des Lesers. 3. Die Fertigung und Veröffentlichung von abstracts ist als systematische Auswertung von unwesentlichen Teilen einer Datenbank anzusehen, die einer normalen Auswertung nicht zuwiderläuft und die Interessen des Datenbankherstellers nicht unzumutbar beeinträchtigt. |
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[online seit: 19.04.2004] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Frankfurt, OLG, Urheberrechtliche Zulässigkeit von "abstracts" - JurPC-Web-Dok. 0054/2004 |