Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken |
BGB §§ 262, 826; UWG § 1 |
Leitsätze (der Redaktion) |
1. Domain-Grabbing als sittenwidrige Blockade einer Internet-Domain setzt objektiv eine schädigende Handlung durch Registrierung des Domain-Namens und subjektiv eine schikanöse, vorsätzlich sittenwidrige Schädigungsabsicht voraus. 2. Schädigungsabsicht ist immer dann auszuschließen, wenn auf der Seite des Registrierenden ein berechtigtes Eigeninteresse an der Nutzung der Domain gegeben ist. Hierbei ist es unerheblich, ob die Nutzung bereits unmittelbar nach der Domain-Registrierung erfolgt oder später, denn es bleibt der Dispositionsfreiheit des Domain-Inhabers überlassen, wann er mit der Nutzung der Domain beginnt oder ob er die Domain einem Dritten überlässt. |
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[online seit: 04.08.2003] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Zweibrücken, Pfälzisches Oberlandesgericht, Domain-Grabbing - JurPC-Web-Dok. 0210/2003 |