JurPC Web-Dok. 205/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003188212

AG Leipzig
Urteil vom 27.02.2003

02 C 8566/02

Haftung des Subdomain-Vermieters für SPAM

JurPC Web-Dok. 205/2003


BGB §§ 1004, 823 Abs. 1

Leitsatz (der Redaktion)

Hinsichtlich unverlangt von anonymisierten Subdomain-Adressen aus übersandter Werbe-E-Mails ist auch der Vermieter der Subdomains als Zustandsstörer anzusehen, da er überprüfen kann und muss, ob die Adressen derjenigen, an die er Subdomains vermietet, tatsächlich existieren. Er hat als Vermieter der Subdomains auch die Sperrung bzw. Aufrechterhaltung der Adressen in der Hand, so dass ihm eine Reaktion auf eventuelle rechtswidrige Handlungen möglich ist. Die Werbemails sind dem Vermieter der Subdomains auch zurechenbar, da er eine Kontrollpflicht bezüglich der über die Subdomains versandten E-Mails hat.

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[online seit: 11.08.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Leipzig, AG, Haftung des Subdomain-Vermieters für SPAM - JurPC-Web-Dok. 0205/2003