OLG Hamm |
TDG § 6, UWG § 1 |
Leitsätze (der Redaktion) |
1. Die wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit ist nur dann indiziert, wenn gegen eine Norm verstoßen wird, die dem Schutz wichtiger Gemeinschaftgüter dient. Bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG ist dies nicht der Fall, da das TDG keine wertbezogenen Normen enthält. 2. Unlauter kann das Verhalten aber darüber hinaus dann sein, wenn der Wettbewerber den Gesetzesverstoß bewusst und planmäßig begeht, um sich im Wettbewerb einen Vorsprung vor gesetzestreuen Konkurrenten zu verschaffen. 3. Ein planmäßiges Handeln in diesem Sinne ist dann gegeben, wenn es sich nicht nur um eine einmalige Ausnahmesituation handelt, sondern selbst nach entsprechendem Hinweis bzw. nach Abmahnung der Gesetzesverstoß aufrecht erhalten bleibt. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 51 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 477 KB) |
[online seit: 04.08.2003] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
Hinweise der Redaktion: Die elektronischen Faksimiles der Gerichtsentscheidungen stehen in zwei Formaten, dem kompakten CPC und als PDF, zur Verfügung. Die Dateigrößen sind bei den entsprechenden Links jeweils in Klammern angegeben. Zur Anzeige des Faksimiles im kompakten CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Um die Faksimiles im PDF-Format zu lesen, wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier. |
Zitiervorschlag: Hamm, OLG, Anbieterkennzeichnung - JurPC-Web-Dok. 0204/2003 |