JurPC Web-Dok. 202/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003187193

LG Köln
Urteil vom 03.07.2003

31 O 287/03

Provider-Pflicht zur Sperrung von Dialern

JurPC Web-Dok. 202/2003


UWG § 1; BGB §§ 312e, 312c; BGB-InfoVO §§ 1, 3

Leitsatz (der Redaktion)

Der Telefonnetzbetreiber ist als Mitstörer für ein über die überlassenen Rufnummern erfolgendes unlauteres Handeln mitverantwortlich, soweit ihm rechtlich die Verhinderung der Störungshandlung möglich ist. Werden daher über die überlassenen Rufnummern unbemerkt Dialer aktiviert, die Verbindungen zu 0190-Nummern herstellen, ist der Telefonnetzbetreiber zur Sperrung der Nummern - und soweit sich einzelne Nummern nicht ermitteln lassen - zur Sperrung sämtlicher Rufnummern des betreffenden Kunden verpflichtet.

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[online seit: 28.07.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Köln, LG, Provider-Pflicht zur Sperrung von Dialern - JurPC-Web-Dok. 0202/2003