JurPC Web-Dok. 195/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003187195

OLG Frankfurt
Urteil vom 13.02.2003

6 U 132/01

viagratip.de

JurPC Web-Dok. 195/2003


MarkenG §§ 5, 14, 15

Leitsätze (der Redaktion)

1. Der DENIC eG obliegen vor Registrierung eines Domainnamens (hier: "viagratip.de") nur Prüfungpflichten hinsichtlich offenkundiger Rechtsverstöße.

2. Der Rechtsverstoß muss in solchen Fällen von den Bearbeitern der DENIC unschwer zu erkennen sein, was dann der Fall ist, wenn ein rechtskräftiger Titel oder eine unstreitige Unterwerfungserklärung vorliegt oder die Rechtsverletzung derart eindeutig ist, dass sie sich der DENIC aufdrängen muss.

3. Zwischen der Marke "Viagra" und der in der Domain "viagratip.de" vorkommenden Bezeichnung besteht keine Identität.

4. Aus der Bezeichnung "viagratip" alleine - ohne Überprüfung und regelmäßige Kontrolle des Inhalts der Website, die der DENIC im Rahmen ihrer Pflichten nicht zugemutet werden können - erschließt sich eine offenkundige Rechtsverletzung hinsichtlich der Marke "Viagra" nicht.


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[online seit: 21.07.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Frankfurt, OLG, viagratip.de - JurPC-Web-Dok. 0195/2003