Arbeitsgericht Wiesbaden |
BGB § 626 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig, wenn ein Arbeitnehmer eine metaphorisch verschlüsselte beleidigende E-Mail an alle Mitarbeiter versendet, obwohl der Versand von E-Mails an alle Unternehmensangehörigen ausdrücklich verboten ist. An der Zulässigkeit der fristlosen Kündigung ändert auch die Tatsache nichts, dass der ordentliche Kündigungstermin kurz bevorsteht, wenn die fristlose Kündigung auch bei Anlegen strengerer Maßstäbe gerechtfertigt ist. |
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[online seit: 23.06.2003] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Wiesbaden, Arbeitsgericht, Fristlose Kündigung wegen Versendens einer beleidigenden E-Mail - JurPC-Web-Dok. 0178/2003 |