LG Bremen |
Leitsatz (der Redaktion) |
Die Behauptung, dass LINUX-Betriebssysteme unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO UNIX beinhalten und dass Endanwender, die LINUX einsetzen, für Schutzrechtsverletzungen der SCO haftbar gemacht werden können, wird verboten. |
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[online seit: 16.06.2003] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Bremen, LG, Behauptungen bezüglich LINUX-Betriebssystem - JurPC-Web-Dok. 0173/2003 |