Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg |
UWG § 1 |
Leitsatz (der Redaktion) |
In Jugendzeitschriften geschaltete Werbung für Handyklingeltöne, die zu einem Minutenpreis von 1,86 Euro heruntergeladen werden können, ist sittenwidrig, da die angesprochenen Kinder und Jugendliche zum Erwerb der Produkte verführt werden, ohne dass sie sich hinsichtlich der insgesamt für die angesprochenen Verkehrskreise hohen Kosten hinreichend orientieren können. Kinder und Jugendliche gehören zu den besonders schutzbedürftigen Verbraucherkreisen, das Ausnutzen ihrer geschäftlichen Unerfahrenheit ist wettbewerbswidrig. Die Unlauterkeit derartiger Werbung ist darin begründet, dass der angegebene Minutenpreis neben der Ladedauer und der Geschicklichkeit des Bedieners nur eine der Komponenten darstellt, die den Gesamtpreis für den Handyklingelton ausmachen. |
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[online seit: 30.06.2003] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Hamburg, Hanseatisches Oberlandesgericht, Werbung für Handyklingeltöne - JurPC-Web-Dok. 0164/2003 |