JurPC Web-Dok. 153/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003186155

LG Frankfurt a.M.
Urteil vom 28.03.2003

3-12 O 151/02

Anbieterkennzeichnung

JurPC Web-Dok. 153/2003


TDG § 6

Leitsätze (der Redaktion)

1. Auch bei im Ausland registrierten Teledienste-Anbietern besteht das Interesse des Verbrauchers, leicht erkennbare und unmittelbar erreichbare Informationen darüber zu erlangen, welchem Recht die ausländische Gesellschaft unterliegt und wie die Vertretungsverhältnisse gestaltet sind. Daher müssen auch in diesen Fällen das ausländische Register und die Registernummer offengelegt werden.

2. Der Verstoß gegen § 6 TDG stellt zugleich einen Wettbewerbsverstoß gegen § 1 UWG dar, da die Vorschriften des § 6 TDG dem Verbraucherschutz und der Transparenz von geschäftsmäßig erbrachten Telediensten dienen. Es handelt sich um wertbezogene Normen, deren Verletzung die Sittenwidrigkeit der Wettbewerbshandlung begründet.

Anmerkung der Redaktion
Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Oliver J. Süme, Kanzlei Richter Süme, Hamburg, aufmerksam gemacht.

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[online seit: 02.06.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Frankfurt a.M., LG, Anbieterkennzeichnung - JurPC-Web-Dok. 0153/2003