JurPC Web-Dok. 148/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003185135

AG Bitburg
Urteil vom 12.02.2003

6 C 276/02

Abbildungen bei Internet-Auktionen

JurPC Web-Dok. 148/2003


BGB §§ 437 Nr. 2, 434 Abs. 1 S. 1, 323 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 346

Leitsatz (der Redaktion)

Ist ein Mangel der bei einer Internetauktion ersteigerten Kaufsache auf den im Internet veröffentlichten Fotos der Kaufsache nicht erkennbar, ist nicht von einer Kenntnis der Mangelhaftigkeit auf Seiten des Käufers auszugehen, so dass bei Vorliegen eines Sachmangels Rückerstattung des bereits gezahlten Kaufpreises und der nutzlos aufgewendeten Versandkosten verlangt werden kann.
Anmerkung der Redaktion
Bitte beachten Sie auch die Entscheidung der Berufungsinstanz, LG Trier, Beschluss vom 22.04.2003, 1 S 21/03 = JurPC Web-Dok. 149/2003.

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[online seit: 12.05.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Bitburg, AG, Abbildungen bei Internet-Auktionen - JurPC-Web-Dok. 0148/2003