JurPC Web-Dok. 104/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/200318386

AG Remscheid
Urteil vom 06.02.2003

27 C 427/02

"Sim-Lock"-Einrichtung als Sachmangel

JurPC Web-Dok. 104/2003


BGB § 434 Abs. 1 n.F.

Leitsätze (der Redaktion)

1. Das Vorhandensein einer "Sim-Lock"-Einrichtung, durch die ein Handy nur für den Betrieb mit einer D2-Karte nutzbar ist, kann einen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB n.F. darstellen.

2. Die Beweislast dafür, dass der Käufer im Rahmen der Internetauktion vor Abschluss des Kaufvertrages per E-Mail auf das Vorhandensein der "Sim-Lock"-Einrichtung hingewiesen worden ist, trägt nach allgemeinen Regeln der Verkäufer, an dieser Beweislastverteilung ändert auch die Tatsache nichts, dass das Internetauktionshaus die im Rahmen der Auktion übermittelten Daten nach Ablauf von 30 Tagen löscht.

Anmerkung der Redaktion
Auf die Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Knuth Meyer-Soltau, Bochum, aufmerksam gemacht.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 19 KB)

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 133 KB)

[online seit: 24.03.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweise der Redaktion: Zur Anzeige des Faksimiles im CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier.
Zitiervorschlag: Remscheid, AG, "Sim-Lock"-Einrichtung als Sachmangel - JurPC-Web-Dok. 0104/2003