JurPC Web-Dok. 69/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/200318372

LG Bremen
Urteil vom 30.01.2003

12 O 383/02

bsagmeckerseite.de

JurPC Web-Dok. 69/2003


MarkenG §§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 3, 5 Abs. 2, 15 Abs. 2 und Abs. 4; BGB § 12

Leitsätze (der Redaktion)

1. Markenrechtliche Ansprüche nach §§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 3 wegen der Verwendung einer aus einer bekannten Marke (hier: "BSAG" für die Bremer Nahverkehrsunternehmen) abgeleiteten Domain scheiden aus, wenn die Marke nur regional bekannt ist. Es ist vielmehr erforderlich, dass die Marke im gesamten Inland bekannt ist.

2. Zwischen dem Unternehmenskennzeichen BSAG und der Internet-Domain "bsagmeckerseite.de" besteht mangels Branchennähe keine Verwechslungsgefahr.

3. Der Schutz des § 12 BGB greift wegen des Vorrangs der §§ 5, 15 MarkenG nur im nicht geschäftlichen Bereich, sofern das Interesse des Namensträgers verletzt ist. Eine derartige Interessenverletzung ist bei Unternehmenskennzeichen auf den Funktionsbereich des Unternehmens beschränkt und reicht nur so weit, wie geschäftliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind. Bei Benutzung des Namens außerhalb des geschäftlichen Verkehrs ist diese Voraussetzung jedoch nicht gegeben.

Anmerkung der Redaktion
Auf die Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Franzen, Rechtsanwaltskanzlei Engel und Partner, Bremen, aufmerksam gemacht.

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[online seit: 03.03.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Bremen, LG, bsagmeckerseite.de - JurPC-Web-Dok. 0069/2003