Kammergericht |
GG Art. 5 Abs. 1 S. 1 3. Alt. |
Leitsatz (der Redaktion) |
Die bloße Gewährung von Einsichtnahme in zulässigerweise gesammeltes Archivmaterial über einen Straftäter stellt ohne das Hinzutreten besonderer Umstände kein eigenständiges Behaupten oder unzulässiges Verbreiten dar. Sofern die Berichterstattung in der gedruckten Zeitungsausgabe zulässig war, ist auch die Archivierung des gesamten Druckwerks zulässig. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 48 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 416 KB) |
[online seit: 27.01.2003] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
Hinweise der Redaktion: Zur Anzeige des Faksimiles im CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier. |
Zitiervorschlag: Kammergericht, Archivmaterial über Straftäter im Onlinearchiv eines Zeitungsverlages - JurPC-Web-Dok. 0022/2003 |