JurPC Web-Dok. 8/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/200318113

LG München I
Urteil vom 05.11.2002

33 O 17030/02

Versendung von E-Cards im Wahlkampf

JurPC Web-Dok. 8/2003


BGB §§ 1004, 823

Leitsätze (der Redaktion)

1. Die per E-Mail übersandte Mitteilung, dass eine sog. "E-Card" hinterlassen wurde, die an einer bestimmten Netzadresse abgerufen werden kann, stellt eine rechtswidrig beeinträchtigende unzulässige Werbe-E-Mail dar.

2. Ein vermutetes Einverständnis mit dieser Art der Werbung setzt voraus, dass nach der Art des Angebots und des Gewerbes des Empfängers ein Bedarf möglich erscheint, was bei politischer Werbung gegenüber einem Rechtsanwalt zu verneinen ist.

3. Wird auf der Homepage die anwählbare Option "E-Cards verschicken" bereitgehalten und ist es dadurch jedem Dritten möglich, unaufgeforderte E-Mails zu versenden, haftet der Homepagebetreiber als mittelbarer Störer für die beim Empfänger der E-Mail eingetretene Rechtsverletzung.

4. Eine Abwägung der beteiligten Interessen - Partei- und Meinungsfreiheit einerseits und Recht auf ungestörte Geschäftsabläufe andererseits - führt nicht dazu, eine Verpflichtung zur Duldung dieser Art der politischen Werbung anzunehmen, da die Zulassung dieser Werbeart möglicherweise eine Flut von Werbe-E-Mails nach sich ziehen würde, was zu ganz erheblichen Störungen des Geschäftsablaufs gerade in einer Rechtsanwaltskanzlei führen könnte.


Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 220 KB)

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 623 KB)

[online seit: 06.01.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweise der Redaktion: Zur Anzeige des Faksimiles im CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier.
Zitiervorschlag: München I, LG, Versendung von E-Cards im Wahlkampf - JurPC-Web-Dok. 0008/2003