AG Brandenburg an der Havel |
BGB § 823 Abs. 2 i.V.m. StGB §§ 274 Abs. 1 Nr. 2, 303 a |
Leitsatz (der Redaktion) |
Wird ein Rechtsanwalt aufgrund vertraglicher Vereinbarung als zeitweise Vertretung eines anderen Rechtsanwalts tätig und gibt er unbefugt die Anweisung, Textdateien auf dem Computer des vertretenen Anwalts zu löschen, so haftet er für den daraus entstehenden Schaden sowohl aufgrund positiver Vertragsverletzung wegen Verletzung der Nebenpflicht, Schäden vom Vertragspartner fernzuhalten, als auch auf deliktischer Grundlage nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 274 Abs. 1 Nr. 2, 303 a StGB. Gemäß dem Rechtsgedanken des § 282 BGB trägt der vertretende Rechtsanwalt die Beweislast dafür, dass er die festgestellte Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. |
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[online seit: 09.12.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Brandenburg an der Havel, AG, Unbefugtes Löschen von Textdateien - JurPC-Web-Dok. 0390/2002 |