JurPC Web-Dok. 381/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/20021712358

VG Minden
Beschluss vom 31.10.2002

11 L 1110/02

Aufschiebende Wirkung der Klage gegen Sperrungsverfügung für rechtsextreme Internet-Angebote

JurPC Web-Dok. 381/2002


VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1

Leitsätze (der Redaktion)

1. Im Rahmen des summarischen Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 ist eine Klärung der Rechtswidrigkeit bzw. Rechtmäßigkeit der Sperrungsverfügung nicht herbeizuführen, da diese Entscheidung die Erörterung schwieriger Rechtsfragen erfordert.

2. Die allgemeine Interessenabwägung führt dazu, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Sperrungsverfügung wiederherzustellen, da im Falle der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sperrungsverfügung im späteren Klageverfahren dem Provider, über den die inkriminierten Internet-Seiten aufrufbar sind, ungerechtfertigte finanzielle Nachteile entstehen würden.

Anmerkung der Redaktion
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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[online seit: 02.12.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Minden, VG, Aufschiebende Wirkung der Klage gegen Sperrungsverfügung für rechtsextreme Internet-Angebote - JurPC-Web-Dok. 0381/2002