LG Hamburg |
TDG § 6; UWG § 1 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Die Darstellung des Impressums einer Website unter dem Begriff "Backstage", der erst erkennbar wird, wenn bei einer Bildschirmauflösung von 800x800 Pixel nach rechts gescrollt wird, erfüllt nicht die Anforderungen, die § 6 TDG an ein Impressum im Internet stellt, da eine solche Darstellung nicht unmittelbar erreichbar und leicht erkennbar ist. |
Anmerkung der Redaktion Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 113 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 207 KB) |
[online seit: 25.11.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Hamburg, LG, Impressumspflicht im Internet - JurPC-Web-Dok. 0370/2002 |