LG München I |
MarkenG §§ 4, 14; BGB § 12 |
Leitsätze (der Redaktion) |
1. Alleine durch die Tatsache, dass auf einer Homepage über einen Provider Werbung geschaltet wird, die zur Reduzierung der Kosten für das Providing führt, ist ein Handeln im geschäftlichen Verkehr noch nicht erwiesen. 2. Eine Zuordnungsverwirrung durch den Gebrauch des Namens "saeugling" im Rahmen einer Internet-Domain ist nicht gegeben, da der Begriff "Saeugling" rein beschreibender Natur ist und im Zusammenhang mit den auf den Seiten gebotenen Informationen für Kleinkinder nicht auf eine bestimmte natürliche Person des Namens "Saeugling" hinweist. |
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[online seit: 11.11.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: München I, LG, saeugling.de - JurPC-Web-Dok. 0361/2002 |