LG Coburg |
BGB § 242 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Schließen die Parteien einen Wartungsvertrag über ein Computer-Programm und erhöht der Programmanbieter anschließend die Wartungsgebühren um 700%, ist dem Vertragspartner ein Festhalten am Vertrag nach § 242 BGB nicht mehr zumutbar, da die Erhöhung um 700% als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist. Es besteht aus diesem Grund ein Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich noch austehender Beträge, da mit einer solchen Preiserhöhung nicht gerechnet zu werden braucht. |
Anmerkung der Redaktion Die vorliegende Entscheidung wurde in verschiedenen Online-Publikationen mit dem falschen Aktenzeichen 22 O 398/02 zitiert. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 56 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 520 KB) |
[online seit: 04.11.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Coburg, LG, Zahlungsverweigerung bei Erhöhung der Wartungskosten für Computer-Programm - JurPC-Web-Dok. 0346/2002 |