JurPC Web-Dok. 344/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/20021711308

LG München I
Urteil vom 27.02.2002

1 HK O 16598/01

Providerhaftung für rechtswidrige Domains

JurPC Web-Dok. 344/2002


MarkenG § 15; TDG § 5

Leitsatz (der Redaktion)

Hat der Provider durch Schriftwechsel und eine bereits erlassene einstweilige Verfügung eines Gerichts davon Kenntnis, dass an einer Bezeichnung, die auch als von ihm verwaltete Domain verwendet wird, ältere Rechte bestehen, so ist er hinsichtlich der eintretenden Markenverletzung als Mitstörer anzusehen und haftet daher auch auf Schadensersatz. Eine Berufung auf § 5 TDG ist dem Provider nicht möglich, da sich § 5 TDG auf "Inhalte" bezieht, zu denen der Domainname als Teil des Datenübermittlungsvorganges nicht gehört.

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[online seit: 04.11.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: München I, LG, Providerhaftung für rechtswidrige Domains - JurPC-Web-Dok. 0344/2002