Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg |
UWG § 1 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Eine Internet-Auktion, die im Wege einer sogenannten Rückwärts-Auktion - bei in Zeitintervallen fallenden Verkaufspreisen und Zuschlag nach Klick auf den Button "Ich kaufe" - durchgeführt wird, nutzt die Spiellust der Verbraucher in sachfremder und damit nach § 1 UWG unlauterer Weise aus. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 80 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 675 KB) |
[online seit: 28.10.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
Hinweise der Redaktion: Zur Anzeige des Faksimiles im CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier. |
Zitiervorschlag: Hamburg, Hanseatisches Oberlandesgericht, Rückwärtsauktion im Internet - JurPC-Web-Dok. 0341/2002 |