OLG Frankfurt |
FernAbsG § 3 Abs. 1 S. 2 (a.F.) |
Leitsätze (der Redaktion) |
1. Für den Fristbeginn der Widerrufsfrist nach § 3 Abs. 1 S. 2 FernAbsG (a.F.) ist der vollständige Eingang der Waren maßgebend, Teillieferungen - wie z.B. Lieferungen ohne das Zubehör - sind nicht ausreichend. 2. Für die Entscheidung der Frage, ob eine Anfertigung nach Kundenspezifikation gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG (a.F.) vorliegt, ist auf den Sinn und Zweck des Gesetzes abzustellen; danach ist es im Einzelfall entscheidend, ob die Rücknahme der Ware für den Unternehmer zu einer quasi unzumutbaren Beeinträchtigung führen würde. |
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[online seit: 28.10.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Frankfurt, OLG, Widerrufsrecht beim Kauf eines Laptops - JurPC-Web-Dok. 0334/2002 |