JurPC Web-Dok. 333/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/20021711304

LG Berlin
Beschluss vom 19.09.2002

16 O 515/02

E-Mail Werbung

JurPC Web-Dok. 333/2002


BGB §§ 1004, 823 Abs. 1

Leitsatz (der Redaktion)

E-Mail Werbung unter Geschäftsleuten, die unaufgefordert, ohne Einverständnis des Empfängers und nicht im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung übersandt wird, stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Dabei ist als Werbung auch die Anfrage anzusehen, ob ein Newsletter übersandt werden soll. Für ein behauptetes Einverständnis des Empfängers trägt der Absender der E-Mail die Beweislast, da es sich insoweit um einen Rechtfertigungsgrund handelt.

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[online seit: 28.10.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Berlin, LG, E-Mail-Werbung - JurPC-Web-Dok. 0333/2002